Einige der von der Bundesregierung in den vergangenen Wochen geplanten Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen konnten zwischenzeitlich umgesetzt werden:
Die Pauschale ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
Die Auszahlung erfolgt Anfang Dezember automatisch durch die Rentenzahlstelle.7 Die Pauschale kommt auch dann in Betracht, wenn bereits die Energiepreispauschale von 300 Euro z. B. aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wurde.
(6) Vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuern vom 24.10.2022 (BGBl 2022 I S. 1838).
(7) Siehe Bundestags-Drucksache 20/3938.
(8) Siehe § 3 Nr. 11c EStG i. d. F. des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl 2022 I S. 1743).
(9) Siehe hierzu das Änderungsgesetz in Fußnote 8.
(10) Vgl. BMF-Schreiben vom 25.10.2022 – III C 2 – S 7030/22/10016 (BStBl 2022 I S. 1455).